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20
Aug
2014
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Schattenberichte und öffentlicher Druck

Foto: Kinder im Kongo, die Red Hand Day am 12. Februar zelebrieren, wenn Menschen in...

Tue
12
Aug

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten

Artikel 1

Die Vertragsstaaten treffen alle durchführbaren Maßnahmen um sicherzustellen, dass Angehörige ihrer Streitkräfte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen.

Artikel 2

Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht obligatorisch zu ihren Streitkräften eingezogen werden.

Erläuterung

Von Lothar Krappmann (Mitglied, Ausschuss für die Rechte des Kindes)

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